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   BVerwG, 12.04.1956 - III C 6.55   

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https://dejure.org/1956,710
BVerwG, 12.04.1956 - III C 6.55 (https://dejure.org/1956,710)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1956 - III C 6.55 (https://dejure.org/1956,710)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1956 - III C 6.55 (https://dejure.org/1956,710)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1169
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 11.11.1960 - IV C 422.58

    Rechtsmittel

    Bestätigung der Rechtsprechung in III C 6.55, IV C 364.57 , IV C 388.58, IV C 38.59 , IV C 349.58.

    Im übrigen komme es darauf entscheidend nicht an, wie auch das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 12. April 1956 - BVerwG III C 6.55 - ausgesprochen habe, da der Ausdruck "gewährt" im § 261 Abs. 1 Satz 1 LAG wie an vielen anderen Stellen nicht nur das Schaffen, Begründen eines Rechtsanspruchs auf Ausgleichsleistungen, sondern auch die Erfüllung des Anspruchs bedeute.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 12. April 1956 - BVerwG III C 6.55 - (ZLA 1956 S. 248, IFLA 1956 S. 287, NJW 1956 S. 1169) ausgesprochen, daß das Lastenausgleichsrecht die rückwirkende Entstehung von Rechtsansprüchen in der Person eines Verstorbenen fingiert (§ 232 Abs. 2 LAG).

  • BVerwG, 17.03.1960 - III C 392.58

    Rechtsmittel

    Wie Zschacke (ZLA 1959 S. 369 [370]) zutreffend ausgeführt hat, bezieht sich die in § 229 Abs. 1 Satz 2 LAG vorgesehene Beschränkbarkeit der Ansprüche nur auf die originäre Begründung von Ausgleichsansprüchen zugunsten des dort aufgeführten Personenkreises, nicht aber auf die rechtliche Möglichkeit einer späteren Rechtsnachfolge.

    Das Urteil des erkennenden Senats vom 12. April 1956 - BVerwG III C 6.55 -, dem noch die vor Erlaß des 8. ÄndG LAG geltende Fassung von § 229 LAG zugrunde lag, ist insoweit mißverständlich, im übrigen jedoch für den vorliegenden Fall nicht maßgeblich, da nach dem dortigen Sachverhalt von dem verstorbenen unmittelbar Geschädigten ein Antrag nicht gestellt worden war.

  • BVerwG, 14.10.1959 - IV C 38.59

    Rechtsmittel

    Das für die Gegenmeinung oft angeführte Urteil BVerwG III C 6.55 vom 12. April 1956 betraf den durchaus anders liegenden Fall, daß der unmittelbar Geschädigte selbst noch keinen Antrag gestellt hatte; es ist also hier nicht heranzuziehen.
  • BVerwG, 25.03.1959 - IV C 364.57

    Rechtsmittel

    Diese irrige Auffassung hat es unter fehlerhafter Heranziehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. April 1956 - BVerwG III C 6.55 - NJW 1956, 1169, ZLA 1956, 248 bewogen, die Anspruchsberechtigung des Beigeladenen zu verneinen.
  • BVerwG, 09.04.1959 - III C 236.57

    Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz - Übernahme des Rechtsstreits

    Nach der ständigen Rechtsprechung beider Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts können die Erben eines Geschädigten, der im Lauf des Verwaltungsrechtsstreits über die Gewährung von Kriegsschadenrente gestorben ist, den Rechtsstreit aufnehmen (vgl. Urteil vom 12. April 1956 - BVerwG III C 6.55 [Buchholz BVerwG 427.3 § 229 LAG Nr. 3] und BVerwGE 4, 291 [BVerwG 21.02.1957 - BVerwG III C 241.55]).
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